Antrag auf Genehmigung eines Haltverbots im öffentlichen Verkehrsraum

gem. § 46 Abs. 1 StVO

Bitte die aktuelle Meldeadresse/ Firmenadresse angeben.

Ist gemäß MVAS 99 / RSA 21 und 24 Std. an allen Tagen erreichbar (Schulungsnachweis ist beizugfügen)

In der Regel max. 20m.

Beschreibung Typ Entfernen
(0/5)

Datum/ Uhrzeit angeben

Von Bis

Wenn die Haltverbote nur während bestimmter Zeiten benötigt werden, beispielsweise während der Arbeitszeit, sind diese hier anzugeben.

Im Falle einer zeitlichen Einschränkung geben Sie hier die Start- und Endzeit an.

Anlage

Gültige Formate: pdf, jpg, jpeg, png.

Hinweise

Für die Einrichtung der angeordneten Verkehrsbeschränkungen (z. B. Beschilderung oder andere Maßnahmen) sind Sie als Antragsteller verantwortlich. Sollten Sie die festgesetzten Auflagen nicht oder nur teilweise umsetzen können, ist eine Fachfirma für Verkehrstechnik zu beauftragen. Haltverbote sind mindestens drei volle Werktage vor Beginn der Maßnahme aufzustellen, wenn zu erwarten ist, dass abgestellte Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen. Das der Erlaubnis beigefügte Aufstellungsprotokoll ist am Tag der Aufstellung unterschrieben per E-Mail an ordnungsamt@warstein.de zu senden oder persönlich beim Sachgebiet Sicherheit und Ordnung abzugeben. Die erforderliche Beschilderung ist eigenverantwortlich zu beschaffen, aufzustellen und zu unterhalten.

Bedingungen

Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung. Diese finden Sie hier.

Bitte geben Sie die Summe der folgenden Sicherheitskontrolle unten ein:
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