gem. § 16 Straßengesetzes für Baden-Württemberg und Straßensperrung
Gebühren für eine verkehrsrechtliche Anordnung
Genehmigungen für eine Sondernutzung bedürfen stets auch einer verkehrsrechtlichen Anordnung (außer Aufstellfläche Parkplatz/-bucht). Die Verwaltungsgebühr für eine Anordnung richtet sich nach dem notwendigen Verwaltungsaufwand (zum Beispiel Anordnung ohne oder mit erforderlichen Ortsterminen).
Die Gebühr für eine verkehrsrechtliche Anordnung beträgt zwischen: 10,20 Euro bis 767,00 Euro.
Standort auf der Karte suchen oder selektieren. Sollten die Adressdaten/Hausnummern nicht zu finden oder der Standort nicht korrekt gesetzt worden sein, so können Sie den roten Marker durch Mausklick bewegen und mit der Hand an den richtigen Platz in der Karte platzieren.
Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen. Der Verantwortliche für die Verkehrssicherung muss während und nach der Arbeitszeit erreichbar sein.
Gültige Formate: pdf, jpg, jpeg, png.
Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Sondernutzung gestellt.Dem Antrag ist ein Lageplan bzw. eine Skizze mit genauen Maßgaben (z.B. Gehweg-, Grünstreifen- und Fahrbahnbreite, Größe der beanspruchten Fläche, etc.) beizufügen. Soweit Fahrbahnflächen und Gehwege in Anspruch genommen werden, ist unbedingt zusätzlich ein Verkehrszeichenplan zu fertigen.Falls nur unvollständige Unterlagen vorliegen, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden, bzw. wird eine gebührenpflichtige Ortsbesichtigung erforderlich.