gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der entsprechenden Verwaltungsvorschrift (VwV) zu § 46 StVO
Wenn ein Postfach angegeben werden soll, tragen Sie ‚Postfach‘ als Straßenname ein und die Postfachnummer in das Feld für die Hausnummer ein.
Nur auszufüllen wenn Antragssteller/in minderjährig ist.
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