Eine sofortige Nutzung vorab ohne Genehmigung ist nur aufgrund eines Notfalls und nach vorheriger telefonischer Abstimmung zulässig. Das Risiko der sofortigen Nutzung vor Erteilung der beantragten Genehmigung trägt der Antragsteller.Ohne Genehmigung durchgeführte Sondernutzungen sind gegebenenfalls unverzüglich zu entfernen und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Sicherung der Sondernutzungsfläche nach den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) sowie die städtischen Auflagen(siehe Genehmigung) sind mir bekannt und werden von mir beachtet. Die genutzten Flächen werden in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen.
Je nach Art der Nutzung ist eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von 50€ pro m² genutzter Fläche (Regelfall) zur Sicherung aller der Stadt unmittelbar oder mittelbar aus der Nutzung des Straßenraumes entstehenden Ansprüche vor Maßnahmenbeginn einzureichen. (Falls eine solche Sicherheitsleistung erforderlich wird, finden Sie eine entsprechende Bedingung im Genehmigungsbescheid).