Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen möchten, ist zunächst zu klären, ob es sich um eine öffentliche oder eine private Veranstaltung handelt. Als öffentlich gilt die Veranstaltung insbesondere dann, wenn: - der teilnehmende Personenkreis nicht abgrenzbar ist; jeder erhält Einlass (z.B. beim Stadtfest, beim Konzert nach Kauf einer Eintrittskarte usw.) - sich die Teilnehmer untereinander oder zum Veranstalter nicht innerlich verbunden fühlen. Eine „private" Veranstaltung ist nicht zu verwechseln mit einer "geschlossenen" Veranstaltung. Auch geschlossene Veranstaltungen können im rechtlichen Sinne „öffentlich" sein, Z.B. größere Betriebsfeiern. Es reicht Z.B. nicht aus, dass die Teilnehmer sich untereinander kennen oder bei dem gleichen Arbeitgeber arbeiten. Entscheidendes Kriterium, dass eine Veranstaltung privat ist, ist die innere Verbundenheit der Besucher/Teilnehmer, d.h. es muss eine familiäre oder freundschaftliche Beziehung bestehen. Ein eindeutiges Zeichen, dass eine Veranstaltung öffentlich ist, ist wenn öffentlich Werbung für die Veranstaltung gemacht wird (Flyer, Poster, soziale Medien usw.). Private Veranstaltungen sind Z.B. Geburtsfeiern, Hochzeitsfeiern usw., zu denen nur geladene Gäste Zutritt haben, die i.d.R. alle eine innere Verbundenheit zum Veranstalter bzw. zum Gastgeber haben. In einigen Fällen benötigen Sie auch für private Veranstaltungen Genehmigungen, Z.B. wenn Sie mit mehr als 200 Gästen in einer nicht dafür genehmigten Veranstaltungsstätte (z.B. eine Scheune) feiern möchten oder besondere Aufbauten planen.
Standort auf der Karte suchen oder selektieren. Sollten die Adressdaten/Hausnummern nicht zu finden oder der Standort nicht korrekt gesetzt worden sein, so können Sie den roten Marker durch Mausklick bewegen und mit der Hand an den richtigen Platz in der Karte platzieren.
Bitte zutreffendes ankreuzen.
Im Falle von Martinsfeuer oder Osterfeuer. Bitte in den Lageplan einzeichnen.
Im Falle von Martinsfeuer oder Osterfeuer.
Was ist geplant? Wie ist der Ablauf? Gibt es ein Bühnenprogramm ggf. mit besonderen Künstlern? (falls vorhanden: Flyer beifügen)
Verantwortliche für den Sicherheitsdienst.
Verantwortliche für die Reinigung der Veranstaltungsfläche und Entsorgung des Abfalls.
Insbesondere bei Veranstaltungen, bei denen Alkohol ausgeschenkt wird und sich die Gäste nicht nur kurz aufhalten, sollten ausreichend Toiletten aufgestellt werden. Empfehlung zur Berechnung der Anzahl: Besucher bis 1.000 je 100 Besucher: Damentoiletten Toilettenbecken 1,5 | Herrentoiletten Toilettenbecken 0,5 | Urinale 1,2 Besucher über 1.000 je weitere 100 Besucher:Damentoiletten Toilettenbecken 1 | Herrentoiletten Toilettenbecken 0,3 | Urinale 0,6
Folgende Straßen / Flächen sollen gesperrt werden / dienen als Veranstaltungsfläche: *Bei Sportveranstaltungen / Umzügen geben Sie bitte die genaue Streckenführung, den Start- und Zielbereich auf einem gesonderten Blatt an!
Wenn ja, wo?
Wenn ja, welche?
Bitte ggf. beifügen
Gültige Formate: pdf, jpg, jpeg, png.
Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung. Diese finden Sie hier.