Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung - monatliche Parkvignette

gem. § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Von Bis

Hinweise

Wichtig: Die Parkvignetten gelten auf allen Parkplätzen mit einer Parkzeitbegrenzung von 2 oder 3 Stunden. Sie müssen gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt sein.

Bedingungen

Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung. Diese finden Sie hier.

Bitte geben Sie die Summe der folgenden Sicherheitskontrolle unten ein:
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