gem. §45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Bitte die aktuelle Meldeadresse/ Firmenadresse angeben.
Jede Person, die Verkehrssicherungsmaßnahmen durchführt, muss über eine Qualifikation gemäß dem Merkplatt MVAS 99 verfügen.Sollte die verantwortliche Person für die Aufstellung der Verkehrszeichen und Sicherung der Baustelle nicht an allen Tagen 24 Std. erreichbar sein, tragen Sie bitte auch eine/n Vertreter*in ein.Bitte die aktuelle Meldeadresse angeben.
Standort auf der Karte suchen oder selektieren. Sollten die Adressdaten/Hausnummern nicht zu finden oder der Standort nicht korrekt gesetzt worden sein, so können Sie den roten Marker durch Mausklick bewegen und mit der Hand an den richtigen Platz in der Karte platzieren.
Die Verkehrszeichenpläne müssen jeweils enthalten: ✓ den Straßenabschnitt ✓ die im Zuge des Abschnitts bestehende Bestandsbeschilderung sowie die zu deaktivierende Beschilderung ✓ Verkehrseinrichtungen und Anlagen ✓ die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle ✓ die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ✓ Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluss, an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht vorgesehen ist ✓ Bei mehreren Bauabschnitten jeweils einen Plan sowie die Angabe, ob die Bauabschnitte nacheinander oder parallel geplant sind
Dauer einzelner Bauphasen, Regelung in arbeitsfreien Zeiten/ Wochenenden
Falls ja, ist diese im Verkehrszeichenplan oder in einem separaten Plan einzutragen.
Gültige Formate: pdf, jpg, jpeg, png, cdr.
Gültige Formate: pdf, jpg, jpeg, png.
Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Durchführung der Maßnahme zu stellen.
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