Antrag auf Anordnung eines anlassbezogenen Haltverbots (Umzug)

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Von Bis

Anlage

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Hinweise

Für die Einrichtung der Verkehrsbeschränkung (Beschilderungs- und evtl. sonstige hier angeordnete Maßnahmen) ist der Antragsteller verantwortlich. Sofern Sie die hier festgesetzten Auflagen nicht oder dem Umfang nach nicht vollständig realisieren können, ist von Ihnen eine Fachfirma für Verkehrstechnik hinzuzuziehen.

Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Durchführung der Maßnahme zu stellen.

Haltverbote sind mindestens 3 volle Tage vor Beginn der Maßnahme, nach Erhalt der Genehmigung aufzustellen.

Bedingungen

Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung. Diese finden Sie hier.

Bitte geben Sie die Summe der folgenden Sicherheitskontrolle unten ein:
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