gem. § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Pro Ausweis können bis zu zwei Fahrzeuge/Kennzeichen beantragt werden. Der Ausweis darf nur im Original in eines der angegebenen Fahrzeuge gelegt werden. Das Kopieren bzw. die Vervielfältigung des Ausweises stellt eine Urkundenfälschung dar und wird entsprechend geahndet.
Gültige Formate: pdf, jpg, jpeg, png.
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