Antrag auf Erteilung eines Parkausweises für Fußgängerzone/ Sonstige

gem. § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Fahrzeugnutzung

Pro Ausweis können bis zu zwei Fahrzeuge/Kennzeichen beantragt werden. Der Ausweis darf nur im Original in eines der angegebenen Fahrzeuge gelegt werden. Das Kopieren bzw. die Vervielfältigung des Ausweises stellt eine Urkundenfälschung dar und wird entsprechend geahndet.

Fahrzeug Land der Zulassung Angabe des KFZ-Kennzeichen Fahrzeug-Identifizierungsnummer Dokumente Entfernen
Von Bis

Bedingungen

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