gem. § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Pro Ausweis kann nur ein Fahrzeug/Kennzeichen beantragt werden. Der Ausweis darf nur im Original in das angegebenen Fahrzeug gelegt werden. Das Kopieren bzw. die Vervielfältigung des Ausweises stellt eine Urkundenfälschung dar und wird entsprechend geahndet.
Gültige Formate: pdf, jpg, jpeg, png.
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