Antrag für die Ausnahmegenehmigung - Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot

gem. § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Von Bis

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zur Beförderung von:

Optional ist es möglich einen Anhang hinzuzufügen, der die Beförderungswege beschreibt

Zusätzliche Anlagen

Gültige Formate: pdf, jpg, jpeg, png.

Bedingungen

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