gem. § 46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.01.2011 für die Ärzteschaft zur Sicherung der ärztlichen Versorgung der Bevölkerung im Stadtgebiet Leverkusen
Ein Ausweis kann bis zu 3 Kennzeichen enthalten. Der Ausweis darf nur im Original in eines der angegebenen Fahrzeuge gelegt werden. Das Kopieren bzw. die Vervielfältigung eines Ausweises stellt eine Urkundenfälschung dar und wird entsprechend geahndet. Sollten Sie mehr als 3 Kennzeichen angeben wollen, gibt es die Möglichkeit, einen Ausweis mit dem Vermerk „WAHLWEISE“ zu beantragen. Hierfür müssen triftige Gründe angegeben werden (bspw. die Nutzung verschiedener Dienstfahrzeuge aus einem großen Pool von Fahrzeugen), sodass im Zuge einer Einzelfallentscheidung eine solche Genehmigung erteilt wird. Auch dieser Ausweis darf dann nur im Original in ein beliebiges Fahrzeug gelegt werden.
¹ Ausnahmegenehmigung gemäß Ziffer 3 des Runderlasses des Ministers, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 1. Januar 2011. ² Ausnahmegenehmigung gemäß Ziffer 4 des Runderlasses des Ministers, Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 1. Januar 2011.
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