gem. §§ 1 ff der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Leverkusen (Sondernutzungssatzung) in Verbindung mit §§ 18 und 19 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung
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Hinweis: Ohne Vorlage eines Planes ist die Bearbeitung des Antrages nicht möglich. Aus dem Plan müssen die Anzahl der Tische und Stühle sowie die genauen Maßangaben hervorgehen. Bei erstmaliger Beantragung wird ein Anhörungsverfahren durchgeführt, so dass der Antrag mindestens 8 Wochen vor Durchführung der Sondernutzung gestellt werden muss.
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