Hiermit beantrage ich die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen für die Errichtung und den Betrieb einer Elektroladesäule. Die Errichtung und der anschließende Betrieb erfolgen im Zeitraum:
Maximal 8 Jahre. Geht die Ladesäule nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem beantragten Datum in Betrieb,so wird die Genehmigung unwirksam.