Die gesetzlichen Vorgaben zur Sicherung der Sondernutzungsfläche nach den Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95) sowie die städtischen Auflagen(siehe Genehmigung) sind mir bekannt und werden von mir beachtet. Die genutzten Flächen werden in einem ordnungsgemäßen Zustand hinterlassen.